Promotionsmöglichkeiten am Berlin Career College

Seit 2016 können Sie am Zentralinstitut für Weiterbildung und Transfer promovieren. Nach abgeschlossener Promotion werden, je nach wissenschaftlichem Fachgebiet, die akademischen Grade Dr. phil. oder Dr. rer. pol. verliehen.

Sämtliche Informationen zum Promotionsverfahren am Zentralinstitut für Weiterbildung und Transfer finden Sie in der Promotionsordnung des ZIWT.

Das Zentralinstitut für Weiterbildung und Transfer bietet Promotionsmöglichkeiten in folgenden Fachgebieten an:

  • Medienökonomie (Dr. rer. pol.)
  • Betriebswirtschaftslehre BWL (Dr. rer. pol.)
  • Musiktherapie (Dr. phil.)
  • Kultur- und Medienwissenschaft (Dr. phil.)
  • Sound Studies (Dr. phil.)
  • Recht und Innovation (Dr. phil.)
     

Folgende Professor*innen können am Zentralinstitut für Weiterbildung und Transfer Dissertationen betreuen:

a) im Fach Medienökonomie

  • Prof. Dr. Dr. Thomas Schildhauer
  • Prof. Dr. Max von Grafenstein


b) im Fach Betriebswirtschaftslehre BWL

  • Prof. Dr. Sascha Friesike


c) im Fach Musiktherapie

  • Prof. Dr. Susanne Bauer


d) im Fach Kultur- und Medienwissenschaft

  • derzeit keine Betreuung möglich


e) im Fach Sound Studies

  • Prof. Dr. Sabine Sanio


f) im Fach Recht und Innovation

  • Prof. Dr. Max von Grafenstein (auch Fach Medienökonomie)

 

Vorgehen für den Antrag auf Zulassung zur Promotion:

Sie möchten am Zentralinstitut für Weiterbildung und Transfer promovieren und haben bereits eine Betreuungszusage? Dann reichen Sie bei der Geschäftsstelle des Promotionsausschusses (Kontaktdaten untenstehend) bitte folgende Unterlagen ein:

  • Formloser Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren mit Nennung des fachlichen Schwerpunkts und des angestrebten Doktorgrades; Falls Sie beabsichtigen die Dissertation in Englischer Sprache zu verfassen, halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrem Betreuer und geben es in dem formlosen Antrag an
  • Beschreibung des Dissertationsvorhabens (Exposé)
  • Arbeits- und Zeitplan
  • Die nach §§ 2 und 3 der Promotionsordnung für die Zulassung erforderlichen Nachweise, d.h. insbesondere Nachweis der notwendigen Studienabschlüsse und ggf. zusätzliche Studienleistungen
  • Tabellarischer Lebenslauf (wissenschaftlicher Werdegang)
  • Ggf. ein Verzeichnis der wissenschaftlichen Schriften
  • Eidesstattliche Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis Sie sich bereits einem Promotionsverfahren unterzogen oder ein solches beantragt haben
  • Vorschlag für die Betreuung der Dissertation sowie eine zustimmende Stellungnahme des betreuenden Hochschullehrers oder der betreuenden Hochschullehrerin.


Weiteres Vorgehen:

Nachdem Sie Ihre Unterlagen mit einer*m designierten Erstbetreuer*in vorabgestimmt und dann in der Geschäftsstelle eingereicht haben (gern in digitaler Form) und die Vollständigkeit bestätigt wurde, prüft der Promotionsausschuss Ihren Antrag. Sie werden nach Abschluss der Prüfung über das Votum des Ausschusses informiert und erhalten im positiven Fall ein Zulassungsschreiben und immatrikulieren sich an der Universität der Künste Berlin.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung auf Zulassung bis zu 2 Monate benötigt und planen Sie dies beispielsweise bei der Bewerbung auf Stipendien mit ein.


Vorgehen beim Einreichung der Dissertation:

Sie haben die Arbeit an Ihrer Dissertationsschrift abgeschlossen und möchten diese einreichen und das weitere Verfahren eröffnen?

Dann reichen Sie bitte über die Geschäftsstelle an den/die Vorsitzende*n des Promotionsausschusses folgende Unterlagen ein:

  • formloser Antrag auf Zulassung zum Verfahren
  • Vorschlag für Gutachter*innen (die Gutachter*innen werden vom Promotionsausschuss nach fachlicher Prüfung bestellt)
  • Dissertationsschrift in sechs gebundenen Exemplaren und einer ungebundenen oder digitalen Version
  • inkl. einer eidesstattlichen Versicherung, dass Sie:

    • die Arbeit ohne unerlaubte fremde Hilfe angefertigt haben,
    • keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben
    • die den benutzten Werken wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht hat.

  • Sofern die Arbeit in Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftler*innen entstanden ist, sind deren Namen anzugeben.
  • Der Dissertation sind ferner Angaben darüber beizufügen, inwieweit die Dissertation oder Teile davon schon veröffentlicht worden sind, gegebenenfalls eine Liste dieser Veröffentlichungen und jeweils ein Exemplar.

 

Weiteres Vorgehen:

Ihre Dissertationsschrift wird der Promotionskommission vorgelegt. Die Promotionskommission entscheidet über die Annahme der Dissertation. Nach erfolgter Annahme wird ein Termin für die Disputation festgesetzt.
 

Kontakt:

Geschäftsstelle des Promotionsausschusses

Universität der Künste Berlin
Berlin Career College / Zentralinstitut für Weiterbildung und Transfer (ZIWT)
Heidi Umbach
Tel: +49 (0)30 3185 - 2852; E-Mail: ziwsekr1@intra.udk-berlin.de
Postfach 12 05 44, 10595 Berlin
Besucheradresse: Bundesallee 1-12, 10719 Berlin


Mitglieder des Promotionsausschusses:

Gruppe 1:
Prof. Dr. Dr. Thomas Schildhauer (Vorsitz, Geschäftsf. Direktor ZIWT)
Prof. Dr. Susanne Bauer (Musiktherapie)
Prof. Dr. Maximilian von Grafenstein (Leadership in digitaler Innovation/ECDF)
stellv.: Prof. Dr. Sascha Friesike (LDK/LDI/Weizenbaum-Institut)

Gruppe 2:
Prof. Dr. Sabine Sanio (Sound Studies and Sonic Arts)
stellv.: Prof. Dr. Daniel Michelis (Lehrbeauftragten Leadership in digitaler Innovation)

Gruppe 3:
Jinxiu Li (Musiktherapie)
stellv.: Selina Grunicke (Leadership in digitaler Innovation)